Sie befinden sich hier:
Fernreise.de > Reiseschutz > Reiserücktritt

Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV)

- Abschluss bis 21 Tage nach Reisebuchung möglich 

- Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises

Versicherungsschutz bei

  • Jobverlust, Jobwechsel und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung und Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen Dritter

Reise-Rücktrittskostenversicherung

  • Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten
  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, wenn die Reise verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zu dem versicherten Arrangement gehören, maximal jedoch bis zur Höne der Stornokosten, die bei der Stornierung angefallen wären.

Selbstbehalt

  • Der Selbstbehalt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung beträgt Euro 25,- je Person
  • im Krankheitsfall 20% der anfallenden Stornogebühren, mindestens jedoch Euro 25,- je Person
  • gegen Aufpreis kann der Selbstbehalt ausgeschlossen werden, Tarife auf Anfrage

Tarife

Reisepreis bis Euro      RRKV
750,- 14,-
1.500,- 18,-
2.250,- 26,-
3.000,- 44,-